DIRECTOR | SCREENWRITER | EDITOR
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Postproduktion - Gantner Film
1. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen im Bereich Postproduktion an: Videoschnitt, Farbkorrektur & Grading, 2D-Animation, Keying, Maskieren und vergleichbare Compositing-Arbeiten, Sounddesign, Tonmischung für Social Media & Video, Mastern/Abliefern für TV, Kino, Social Media oder Web, Bereitstellung für weitere Bearbeitung im Tonstudio.
Lieferung erfolgt entweder über Dropbox, Festplatte, persönlich oder über einen Kanal nach Wunsch des Kunden. Bereitstellung von Stockvideo- oder Audiomaterial (z. B. Musik) ist möglich und wird, sofern nicht anders festgelegt, gesondert in Rechnung gestellt. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem der im Angebot festgelegten Projektbeschreibung.
2. Abrechnung & Zahlungsbedingungen
Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach einem der folgenden Modelle (wird im Angebot festgelegt).
Tagessatz: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag; Feedbackschleifen außerhalb dieses Zeitraums sind nicht im Leistungsumfang enthalten.*
Stundensatz: Nur bei zusätzlichen Feedbackschleifen vorgesehen (Mindestabrechnung 1 Stunde); in allen anderen Fällen erfolgt sie nach Absprache mit einer Mindestabrechnung von 2 Stunden.
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum, in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen.
3. Auftragsbestätigung & Angebot
Ein Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot ausdrücklich annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt. Angebote sind freibleibend und basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Anforderungen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Angebotsannahme können zu einer Anpassung des Honorars führen. Eine nachträgliche Reduzierung des vereinbarten Honorars ist ausgeschlossen.
4. Rabatte & Zuschläge
Stimmt der Auftraggeber der Verwendung des fertigen Werkes (oder von Teilen daraus) im Portfolio des Auftragnehmers zu, kann dies – nach Absprache – mit einem prozentualen Preisnachlass honoriert werden.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Zuschläge zu verrechnen, sofern eines der folgenden Szenarien eintritt: Expresszuschlag von 10 % bei Anfragen, die weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn gestellt werden. Wochenendzuschlag von 20 % bei Aufträgen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausschließlich an einem Wochenende durchgeführt werden können. Nachtzuschlag von 25 % bei Aufträgen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausschließlich Nachts (ab 20:00 Uhr) durchgeführt werden können.
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5. Material, Rechte & Aufbewahrung
Der Auftraggeber stellt das zu verwendende Rohmaterial in verwendbarer Form bereit und sichert die erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Auftragnehmer behält die Urheberrechte an der Schnittfassung; Rohmaterial und Projektdateien werden mindestens 6 Monate gespeichert. Nach Ablauf von 6 Monaten kann die Löschung der Roh- & Projektdaten ohne weitere Ankündigung erfolgen.
In Fall von Remotearbeit oder Nutzung der Cutter eigenen Workstation: Die Herausgabe von Schnitt-Projektdateien (z. B. Adobe Premiere Pro oder After Effects Files) erfolgt nur nach ausdrücklicher Absprache; Eine Herausgabe setzt voraus, dass im Falle der Veröffentlichung eine angemessene Akkreditierung des Auftragnehmers (Namensnennung) sichergestellt ist.
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6. Vertraulichkeit & Datenschutz
Alle Projektdaten werden vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung des Auftraggebers weitergegeben. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Projekts genutzt und nur dann an Dritte weitergeleitet, wenn dies für die Projekterfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
7. Abnahme des fertigen Werks
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung durch den Auftraggeber. Änderungen und Korrekturen werden gemäß dem vereinbarten Abrechnungsmodell (siehe Punkt 2) durchgeführt. Erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gilt die Leistung als abgenommen, wenn innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine schriftliche Mängelrüge erfolgt. Verzögert sich die Abnahme und führt dies zu Ausfallzeiten oder blockiert weitere Leistungen, kann der Auftragnehmer die zusätzliche Zeit nach Tagessatz oder Stundensatz abrechnen. Bereits vereinbarte Folgetermine können entfallen oder verschoben werden, und der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen im Projekt des Auftraggebers.
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8. Stornierung & Ausfallhonorar
Bei einer angestrebten Auftragsdauer von weniger als 5 Tagen ist eine Stornierung bis 7 Tage vor Beginn kostenlos. Bei einer Stornierung zwischen 7 und 1 Tag vor Beginn werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Und bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn sind 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
Bei einer angestrebten Auftragsdauer von mehr als 5 Tagen ist eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn kostenlos. Bei einer Stornierung zwischen 14 und 2 Tagen vor Beginn werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Und bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn sind 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
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9. Verschiebungen
Eine Verschiebung des vereinbarten Termins ist nach Absprache grundsätzlich möglich. Der Auftragnehmer bemüht sich, im Interesse des Auftraggebers einen neuen Termin zu ermöglichen. Erfolgt die Mitteilung mehr als 48 Stunden vor Leistungsbeginn, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Erfolgt die Mitteilung zwischen 24 und 48 Stunden vor Leistungsbeginn, wird ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Honorars verrechnet. Erfolgt die Mitteilung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn, wird ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
10. Verhinderung / Höhere Gewalt
Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt den Auftrag nicht wie vereinbart ausführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits erhaltene Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Wenn es die Deadline des Projekts zulässt, bemüht sich der Auftragnehmer, einen Ersatztermin anzubieten. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
11. Reisekosten
Reisekosten werden – sofern nicht anders vereinbart – gesondert berechnet. Ausgenommen sind Aufträge innerhalb Wiens, Wien Umgebung.
12. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber geliefertes Material; der Auftraggeber sichert zu, alle erforderlichen Rechte an den gelieferten Inhalten zu besitzen und stellt den Auftragnehmer im Falle von Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen nicht ordnungsgemäß funktionstüchtigen Schnittplatz beim Auftraggeber vor Ort sowie für daraus entstehende Folgeschäden oder Verspätungen.
13. Außerordentliche Beendigung des Auftrags
Sollte die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit notwendige Vertrauensbasis entfallen, der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder die Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht mehr in konstruktiver Weise möglich sein, behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftrag vorzeitig zu beenden. Gleiches gilt, wenn die Ausführung des Auftrags aus ethischen oder menschlichen Gründen nicht mehr vertretbar erscheint. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen verrechnet, und die bis dahin erarbeiteten Projektdateien können dem Auftraggeber gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden.
14. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.
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*Ist es aus besonderen Gründen, etwa aufgrund einer Abgabedeadline des Auftraggebers, erforderlich, über die reguläre tägliche Arbeitszeit hinaus tätig zu werden, ist dies nach vorheriger Absprache in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Arbeitszeit, die über 9 Stunden pro Tag hinausgeht, wird zusätzlich nach Stundensatz abgerechnet und kann gegebenenfalls mit einem Nachtzuschlag (siehe Punkt 4) berechnet werden.